Unterstützung bei notwendiger Erfüllung der Schulpflicht
Beratung und Unterstützung von Personensorgeberechtigten, die aufgrund ihres beruflich bedingten häufigen Ortswechsels eine anderweitige Unterbringung für ihre Kinder zur Erfüllung der Schulpflicht benötigen.
Kontaktinformationen:
Weitere Informationen und Ihren wohnortbezogenen Ansprechpartner finden Sie beim
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)!
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Entstehende Kosten:
Die im Rahmen der Jugendhilfe entstehenden Kosten werden vom örtlichen Jugendhilfeträger (Landratsamt Miltenberg) übernommen.
Kostenbeteiligung:
Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe durch einen Kostenbeitrag herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).
Hinweis:
Der Kindergeldberechtigte hat mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten! (§ 94 Abs. 3 SGB VIII)Informationen des BayernPortals: